Um Fauna und Flora zu schützen, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihren Spaziergängen in der Natur an einige bewährte Regeln zu halten.
- Beachten Sie Wildruhezonen und Wildschutzgebiete.
- Bleiben Sie im Wald auf den Wanderwegen und folgen Sie den bezeichneten Routen.
- Führen Sie Hunde an der Leine:
- ganzjährig: in Naturschutzgebieten, geschützten Gebieten und Sicherheitszonen; in Wildschutzgebieten (kantonale Wildschutzgebiete, Jagdbanngebiete, Wasservogelreservate) und auf Viehweiden.
- vom 1. April bis zum 15. Juli: im Wald; am Waldrand; auf angrenzenden Grasflächen in landwirtschaftlichen Gebieten.
- Meiden Sie im Winter Waldränder und
- Nehmen Sie Ihren Abfall wieder mit.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Rindvieh und verlassen Sie nötigenfalls den Weg.
- Fassen Sie Kühe und Kälber nicht an.
- Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine und gehen Sie in einem grossen Bogen an den Tieren vorbei.
Diese Ratschläge orientieren sich an der nationalen Winterkampagne «Schneesport mit Rücksicht - Respektiere deine Grenzen», an Respect Nature, an kleiner Leitfaden für das Verhalten im Wald!, am vom Kanton Waadt herausgegeben Leitfaden Pourquoi, quand et où tenir mon chien en laisse ? (Warum, wann und wo sollte ich meinen Hund an der Leine führen) sowie an der Kampagne Like to hike von Schweizer Wanderwege.